1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen der Firma Baur Facility Services, Wilstrasse 1, 5610 Wohlen AG (nachfolgend «Auftragnehmer»). Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen.
2. Offerte und Vertragsabschluss
Unsere Offerten sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte schriftlich oder mündlich annimmt oder die Leistung in Anspruch nimmt.
3. Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der schriftlichen Offerte oder dem Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der gegenseitigen Absprache. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden nach Aufwand verrechnet.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug wird nach erfolgloser Mahnung ein Verzugszins von 5% p.a. berechnet.
5. Stornierung und Terminverschiebung
Absagen oder Verschiebungen durch den Kunden sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann der Auftragnehmer bis zu 50% des Auftragswertes in Rechnung stellen.
6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch seine Mitarbeitenden im Rahmen der Leistungserbringung schuldhaft verursacht werden. Die Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt. Für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn wird jede Haftung ausgeschlossen. Vorbestehende Schäden müssen vor Auftragsbeginn gemeldet werden.
7. Schlüssel und Zugang
Übergibt der Kunde dem Auftragnehmer Schlüssel oder Zugangsmittel, werden diese sorgfältig aufbewahrt und nur für den vereinbarten Zweck verwendet. Bei Verlust trägt der Auftragnehmer die Kosten für den Ersatz.
8. Vermietung und Verkauf von Geräten
Gemietete Geräte bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Mieter haftet für Beschädigungen und Verlust während der Mietzeit. Die Geräte sind in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben. Bei Kauf geht das Eigentum erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Wohlen AG.
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